Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestellt zu sein, ausüben will, bedarf der Erlaubnis.
Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig
vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten,
Leiden oder Körperschäden bei Menschen auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Wer die Heilkunde ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der
Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung Heilpraktiker.
So steht es im Heilpraktikergesetz. Bevor die Erlaubnis erteilt wird, muss
der Antragsteller nachweisen, dass er keine Gefahr für die Volksgesundheit ist.
Die Prüfung erfolgt in zwei Teilen (schriftlich und mündlich) und wird vor dem
Amtsarzt abgelegt. Nach bestandener Prüfung erteilt die untere Verwaltungsbehörde
die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde.
Die berufliche, nichtärztliche Ausübung der Heilkunde unterliegt dem
Heilpraktikergesetz. Meine Ausbildung bereitet auf die Heilpraktiker-Überprüfung vor.
Vorteile:
- Ausbildung im Einzelunterricht oder in einer kleinen Gruppe
- berücksichtigt wird der individuelle Lernstil (Lernprofil)
- das Lerntempo kann selbst bestimmt werden.
- Kinesiologische Unterstützung beim Lernen und in der Prüfungsvorbereitung
- Skripte zu den relevanten Lernthemen
Vorbereitung auf amtsärztliche Überprüfung
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